Einkauf und Beurteilung von Schlachttieren, Schlachttierkörpern, -häften und -vierteln sowie von Fleischstücken;
Schlachtung von Schlachttieren und Aufbereitung der Schlachtnebenprodukte;
Zerlegen und Herrichten von Schlachttierkörpern, -häften und -vierteln zur Verarbeitung und zum Verkauf;
Herstellung von Fleischerzeugnissen, Wurstwaren, Sülzen, Pasteten und Feinkosterzeugnissen sowie von Fleisch-, Wurst- und Mischkonserven mit Zusatz von Fleisch oder Fleischerzeugnissen;
Beförderung, Lagerung, Verpackung und Haltbarmachung von Fleisch und Fleischerzeugnissen;
Verkauf von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Handelswaren.